Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vermieter wird die Wohnung zur anderweitigen Vermietung anbieten und der Mieter hat hierfür eine Aufwandspauschale von 60,00 € zu zahlen. Für jede Übernachtung des Mietverhältnisses, für den eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, hat der Mieter den Mietzins zu zahlen, abzüglich eines Prozentsatzes von 10 %, der als ersparte Aufwendungen des Vermieters gilt. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.